Brandschutz: Keine Böller und Raketen in Osterodes historischer Altstadt

Stadt Osterode am Harz, den 19. Dezember 2016

Feuerwerke sind in der historischen Altstadt von Osterode am Harz tabu. Nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dort auch am 31. Dezember und am 1. Januar  nicht abgebrannt werden. Dazu zählen z.B. Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe und Knallkörper. Das Gebiet ist begrenzt auf den Bereich zwischen der Bahnlinie, der Söse sowie der sogenannten „Osttangente“ der B 241. 

Ziel ist es, in der historischen Altstadt die Brandgefahr zu verringern. Denn die Osteroder haben sehr schlechte Erfahrungen mit Feuerwerk in der historischen Bausubstanz: In der Silvesternacht 1998/1999 lösten Feuerwerkskörper einen Großbrand aus. Mehrere Häuser der Sösestadt brannten aus oder wurden schwer beschädigt. Als eine der ersten Städte Niedersachsens entschlossen sich die Verantwortlichen damals, das Abbrennen im Zentrum zu verbieten. Auch in vielen anderen Städte gibt es inzwischen vergleichbare Regelungen. Probleme gibt es mit der Einhaltung des Verbots nicht, es wird von den Osterodern und den Silvesterbesuchern akzeptiert. Nur in wenigen Fällen kam es bisher zu Verstößen. Hinweise auf die Regeln und Ermahnungen reichten aber aus, Bußgelder mussten nicht verhängt werden.

Allgemein wenig bekannt ist indes die Tatsache, dass es Abbrennverbote auch ohne ausdrückliche behördliche Anordnung ohnehin in bestimmten Bereichen gibt. So dürfen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kinder- oder Altersheimen und von Fachwerkhäusern generell keine Böller und Raketen gezündet werden. Das ist in der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz geregelt. Stadtsprecher Karl-Heinz Löwe weist noch auf einen anderen Umstand hin: „Feiern und Böller zünden, wo es erlaubt ist, ist das Eine. Das Andere ist aber, nach der Party den Besen zu schwingen und die Hinterlassenschaften wieder zu beseitigen – diese Reinigungspflicht ist offenbar nicht ausreichend bekannt.“