Presseberichte KFV-OHA
Brennender Laubbläser in Herzberg
(07.12.2018 Herzberg, MH) Am Freitag gegen 12:00 Uhr wurde die Feuerwehr Herzberg in die Liegnitzer Straße im Bereich des Stadtteils Mahnte zu einem Feuer alarmiert.
Vor Ort war ein benzinbetriebener Laubbläser in Brand geraten. Beim Eintreffen der Kräfte lag das Gerät auf der Straße und brannte in voller Ausdehnung. Das Feuer wurde von einem Trupp unter Atemschutz mit der Schnellangriffseinrichtung des Löschfahrzeugs gelöscht. Anschließend wurden ausgelaufene Betriebsstoffe mittels Ölbindemittel abgestreut und aufgenommen. Es konnte allerdings nicht verhindert werden, dass aufgrund der großen Hitzeentwicklung die Asphaltoberfläche der Straße beschädigt wurde.
Eingesetzte Kräfte:
11 Einsatzkräfte mit HLF20 und ELW
Neue Feuerwehrgebührensatzung in Osterode
Neue Feuerwehrgebührensatzung: Fehlalarmierungen können künftig teuer werden - Auch freiwillige Leistungen werden gebührenpflichtig
(Osterode am Harz, 03.12.2018) In seiner November-Sitzung hat der Osteroder Stadtrat eine neue Feuerwehr-Gebührensatzung beschlossen. Sie wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Auswirkungen hat die neue Satzung vor allem bei Fehlalarmen durch Brandmeldeanlagen und für freiwillige Leistungen der Wehren. Hierfür fallen künftig Gebühren an.
In den letzten Jahren sind die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute im Durschnitt fast 90mal aufgrund von Fehlalarmen ausgerückt, egal ob am Tag oder bei Nacht. „Das ist in mehrfacher Hinsicht eine Belastung“, so Osterodes Bürgermeister Klaus Becker. „Zunächst natürlich für die Kameradinnen und Kameraden, die ihre Freizeit opfern, aber auch für die Unternehmen, in denen sie beschäftigt sind, wenn sie nämlich aufgrund einer Alarmierung ihren Arbeitsplatz verlassen müssen.“ Zudem bleibt die Stadt – und damit die Allgemeinheit – auf den Kosten sitzen. Dies gilt für die zu erstattenden Personalkosten ebenso wie für eingesetzte Fahrzeuge und Gerätschaften. Grundsätzlich gilt: Bei Bränden, Notständen durch Naturereignisse und bei der Menschenrettung aus akuter Lebensgefahr wird es keinen Gebührenbescheid geben. Es gibt aber Ausnahmen. Liegt z. B. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor, folgt dem Feuerwehreinsatz eine Rechnung. Auch für freiwillige technische Hilfeleistungen werden den Verursachern die Kosten aufgegeben. Wenn z. B. Keller ausgepumpt oder Dachteile, Antennen oder andere Gegenstände herabzufallen oder Bäume umzustürzen drohen, Tiere eingefangen oder geborgen werden, wird dafür gezahlt werden müssen.
Abgerechnet wird jede angefangene halbe Stunde eines Einsatzes. Für eine Einsatzkraft fallen nach den Kostentarif zur Satzung 20,58 Euro je Stunde an, bei den Fahrzeugen wird nach Fahrzeugarten unterschieden. Die Spanne beginnt mit 31,06 Euro je Stunde für einen Mannschaftstransporter. Ein Löschfahrzeug wird mit rund 154,00 Euro berechnet. Teuerstes Fahrzeug ist die Drehleiter, die mit rund 765,00 Euro zu Buche schlägt – keine Überraschung, wenn man bedenkt, dass die Anschaffung mehr als 550.000 Euro gekostet hat. Neben den eingesetzten Kräften werden auch Verbrauchsmaterial und Entsorgungskosten in Rechnung gestellt, beispielsweise für Ölbindemittel.
Osterodes Stadtbrandmeister Christian Wille empfiehlt denjenigen, die automatische Brandmeldeanlagen betreiben, dringend, diese von einer fachkundigen Firma regelmäßig überprüfen und warten zu lassen. „Das ist eindeutig günstiger als die Kosten für unnötige Feuerwehreinsätze, denn die gehen pro Einsatz schnell in den vierstelligen Bereich“, so Wille. Der zuständige Fachdienst im Osteroder Rathaus hat die Unternehmen, bei denen in letzter Zeit Fehlalarme aufgetreten sind, schon vor einiger Zeit schriftlich und teilweise auch im persönlichen Kontakt darauf hingewiesen, dass sie hierfür künftig mit Gebührenbescheiden zu rechnen haben. Aber auch Private, die technische Hilfeleistungen in Anspruch nehmen wollen, müssen sich über die Kosten im Klaren sein. Das Auspumpen des Kellers nach einem Rohrbruch oder die von einem Baum gerettete Katze kann sonst zu bösen Überraschungen führen.
Der Bürgermeister rechnet damit, durch die Gebühren den Fehlbedarf bei den Kosten für den Brandschutz in der Sösestadt um 100.000 EUR jährlich senken zu können. „Geld verdienen wir mit den Gebühren nicht“, so Becker. Er weist zudem darauf hin, dass Osterode zur Gebührenerhebung verpflichtet ist. Denn das Niedersächsische Kommunalverfassungsrecht schreibt vor, dass sich die Gemeinden vorrangig aus Entgelten für die von ihnen erbrachten Leistungen finanzieren – dazu gehören auch die Leistungen der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr.
PKW Brand in der Ringstraße
(25.11.2018, Bad Sachsa, DK) Am frühen Sonntagmorgen um 3:48 Uhr wurde die Freiwillige Feuerwehr Bad Sachsa zu einem PKW-Brand in die Ringstraße alarmiert.
Bei Ankunft der Einsatzkräfte stand der PKW bereits in Vollbrand, ein Trupp unter Atemschutz konnte das Feuer aber schnell löschen.
Verletzt wurde bei diesem Brand niemand, die Polizei geht von einem technischen Defekt als Brandursache aus. Eingesetzt waren 20 Einsatzkräfte der Kernstadtwehr mit ELW 1, LF 20 und TLF 16/25. Nach Abschluss der Löscharbeiten konnte die Einsatzstelle wieder verlassen werden.
Brand einer Holzerntemaschine
(06.11.2018, Bad Grund, DS) Zu einer brennenden Holzernte-Maschine (Harvester) wurden am Dienstag um 11:49 Uhr die Ortsfeuerwehren Bad Grund, Gittelde und Windhausen alarmiert.
Da der Schadensort beim Absetzten des Notrufs nicht genau lokalisiert werden konnte, fuhren die Einsatzkräfte einen Notfall-Rettungspunkt der Niedersächsische Landesforsten zwischen Windhausen und Bad Grund an. Von hier aus begleitete ein Ortskundiger die Fahrzeuge zur mehrere Kilometer im Waldgebiet gelegenen Einsatzstelle.
Dort brannte bei Eintreffen des ersten Fahrzeuges die Forstmaschine bereits in voller Ausdehnung. Das Feuer wurde mit mehreren Trupps (je zwei Personen) unter Atemschutz mittels Schwer- und später Mittelschaum bekämpft.
Nach Abschluss der Arbeiten wurde die Einsatzstelle an den zuständigen Revierförster übergeben; dieser leitete zusammen mit dem Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Göttingen (Fachbereich Umwelt, Fachdienst Wasser) weitere Maßnahmen zum Aufnehmen der ausgelaufenen Betriebsstoffe ein. Der Einsatzverlauf erforderte eine umfangreiche Nachbereitung, welche ca. 4,5 Stunden nach der Alarmierung abgeschlossen werden konnte.
Bei ersten Löschversuchen wurde der Fahrer des Holzvollernters sowie ein Mitarbeiter einer Wartungsfirma leicht verletzt. Der Sachschaden beträgt, laut eines Polizeisprechers, mehrere zehntausend Euro. Die Brandursache ist zunächst unklar.
Eingesetzte Kräfte:
- Feuerwehr Gittelde (TLF, LF)
- Feuerwehr Bad Grund (ELW, HLF, TLF)
- Feuerwehr Windhausen (LF)
- Rettungsdienst (RTW)
- Polizei (Streifenwagen)
- Landkreis Göttingen (Personenkraftwagen
- Niedersächsische Landesforsten (Betriebsfahrzeug)
Der erste Trupp ging mit einem Schwerschaumrohr zur Brandbekämpfung vor.
Nun konnten alle Bereiche des Fahrzeugs mit Mittelschaum abgedeckt werden.
Um eine bessere Löschwirkung zu erzielen musste der Motorraum
der Holzernte-Maschine mithilfe eines weiteren 'Harvesters' geöffnet werden.
Die blau markierten Bereiche zeigen die (vergleichsweise) wärmeren Flächen an den Maschinenteilen infolge der ersten Nachlöscharbeiten an.
Solch ein Einsatz erfordert umfangreiche Reinigungs- und Nachbereitungsmaßnahmen;
an der Einsatzstelle erfolgte eine Grob-/Vorreinigung von Bekleidung und Ausrüstung.