Presseberichte KFV-OHA
Brandeinsatz in Gittelde
(Gittelde, 25.01.2017, DS) Zu einem Brand bei einem örtlichen Betrieb, der getrocknete, pflanzliche Rohstoffe vertreibt und verarbeitet, wurden die Ortsfeuerwehren Gittelde und Windhausen am Mittwoch um 14:39 Uhr alarmiert.
Die Feuerwehr- und Rettungsdienstleitstelle (FEL) meldete, dass im Produktionsbereich eine Mühle brennt.
Am Einsatzort eingetroffen war eine starke Rauchentwicklung aus einem Gebäudeteil wahrnehmbar, die aber auf eine bereits eingeleitete (betriebsinterne) Entlüftung des betroffenen Bereichs zurückzuführen war.
Der zuerst eingetroffene Gruppenführer erhielt eine Einweisung der verantwortlichen Firmenmitarbeiter in die Lage und ließ parallel zwei Atemschutztrupps zur Erkundung vorgehen. Diese ergab, dass zwei im Untergeschoss gelegene Anlagen sowie umliegende elektrische Versorgungseinrichtungen hauptsächlich betroffen sind. Um die Ausbreitung auf weitere Produktionseinrichtungen und angeschlossene Gebäudeteile zu verhindern, wurde das stark glimmende Mahlgut in den Außenbereich gebracht und dort abgelöscht. Diese Arbeiten erforderten die Nachforderung weiterer Einsatzkräfte, hier vorrangig Atemschutzgeräteträger. Nachdem die arbeits- und zeitintensiven Maßnahmen Erfolg zeigten, wurde der Mühlenraum belüftet und sämtliche Anlagenteile mit der Wärmebildkamera kontrolliert. Daraufhin löschte man letzte heiße Mahlrückstände wassersparend und umsichtig mit einem D-Rohr und Netzmittel ab. Abschließend wurden die Räumlichkeiten mittels Mehrgasmessgerät auf Schadstoffe überprüft.
Der Einsatzleiter übergab die Einsatzstelle somit wieder gesichert an den Firmeneigentümer. Personenschäden waren nicht zu beklagen. Die Brandursache ist unklar.
Nachdem alle Ausrüstungsgegenstände gereinigt und wieder einsatzbereit gemacht wurden, war der Einsatz nach sechs Stunden beendet.
Eingesetzte Kräfte:
- Feuerwehr Gittelde (TLF, LF, MTW)
- Feuerwehr Bad Grund (HLF, TLF, DLA(K), ELW, MZF)
- Feuerwehr Windhausen (LF, MTW)
- stellv. Gemeindebrandmeister (Privatfahrzeug)
- Rettungsdienst (RTW)
(links) Betriebseigene Entlüftung des betroffenen Produktionsbereichs bei Eintreffen der ersten Einsatzkräfte
(rechts) Auch Versorgungseinrichtungen (Elektrik) waren vereinzelt betroffen und mussten spannungsfrei geschaltet werden.
Spendenübergabe in Herzberg
Weihnachtsgruß
Weißt du noch?
Wohl jedes Jahr zur Weihnachtszeit
denk ich so gern zurück
an meine schöne Kinderzeit,
an eine Zeit voll Liebe und Glück
Die schönsten Lieder haben wir gesungen.
Unsere Stimmen waren noch hell und rein!
Wie schön und zart haben sie geklungen!
Ach, könnt es noch einmal wie früher sein!
Wie schön wars dann auch, wenn Licht um Licht
am Weihnachtsbaume brannte nieder.
Ganz langsam, man bemerkte es nicht.
Ach, kämen die Stunden doch einmal wieder!
Die Erinnerung kann uns niemand nehmen.
Und leben wir auch in ganz anderer Zeit
Wir können neu Freude und Freundschaft erleben,
wenn wir zum Verstehen sind immer bereit.
Liebe Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden, liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Jahr 2016 neigt sich dem Ende entgegen und es ist Zeit einmal auf das abgelaufene Jahr zurückzublicken. Die Fusion der bisherigen Landkreise Osterode und Göttingen bildete hier einen großen Schwerpunkt. Aber auch viele andere Themen haben uns nicht zur Ruhe kommen lassen. Viele Dinge wurden geregelt, einige gilt es noch zu bewältigen. Es gab Ereignisse, welche nicht vorhersehbar waren und uns überrascht haben. Insgesamt betrachtet haben die Feuerweh-ren die an sie gestellten Aufgaben erfüllt. Das Jahr 2017 startet mit Veränderungen. So haben wir einen neuen Kreisbrandmeister, zwei neue stellvertretende Kreisbrandmeister und einen Abschnittsleiter mit Vertreter für den neu gebildeten Abschnitt Nord des Landkreises Göttingen.
Ich bin mir sicher, dass sich alles einspielen wird und wir uns voll und ganz unserer Hauptaufgabe widmen können.
Ich bedanke mich bei allen Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden recht herzlich für die gute Zusam-menarbeit und wünsche euch und euren Familien ein be-sinnliches Weihnachtsfest, einen ruhigen Jahreswechsel und für das Jahr 2017 alles erdenklich Gute.
Herzlichst
Thomas Schulze
Stellvertretende Vorsitzender
des Kreisfeuerwehrverband Osterode am Harz
Keine Feuerwerk in Osterodes historischer Altstadt
Brandschutz: Keine Böller und Raketen in Osterodes historischer Altstadt
Stadt Osterode am Harz, den 19. Dezember 2016
Feuerwerke sind in der historischen Altstadt von Osterode am Harz tabu. Nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dort auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden. Dazu zählen z.B. Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe und Knallkörper. Das Gebiet ist begrenzt auf den Bereich zwischen der Bahnlinie, der Söse sowie der sogenannten „Osttangente“ der B 241.
Ziel ist es, in der historischen Altstadt die Brandgefahr zu verringern. Denn die Osteroder haben sehr schlechte Erfahrungen mit Feuerwerk in der historischen Bausubstanz: In der Silvesternacht 1998/1999 lösten Feuerwerkskörper einen Großbrand aus. Mehrere Häuser der Sösestadt brannten aus oder wurden schwer beschädigt. Als eine der ersten Städte Niedersachsens entschlossen sich die Verantwortlichen damals, das Abbrennen im Zentrum zu verbieten. Auch in vielen anderen Städte gibt es inzwischen vergleichbare Regelungen. Probleme gibt es mit der Einhaltung des Verbots nicht, es wird von den Osterodern und den Silvesterbesuchern akzeptiert. Nur in wenigen Fällen kam es bisher zu Verstößen. Hinweise auf die Regeln und Ermahnungen reichten aber aus, Bußgelder mussten nicht verhängt werden.
Allgemein wenig bekannt ist indes die Tatsache, dass es Abbrennverbote auch ohne ausdrückliche behördliche Anordnung ohnehin in bestimmten Bereichen gibt. So dürfen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kinder- oder Altersheimen und von Fachwerkhäusern generell keine Böller und Raketen gezündet werden. Das ist in der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz geregelt. Stadtsprecher Karl-Heinz Löwe weist noch auf einen anderen Umstand hin: „Feiern und Böller zünden, wo es erlaubt ist, ist das Eine. Das Andere ist aber, nach der Party den Besen zu schwingen und die Hinterlassenschaften wieder zu beseitigen – diese Reinigungspflicht ist offenbar nicht ausreichend bekannt.“